Gelegentlich möchten Mitglieder von einer Kirche zu einer anderen wechseln. Geschieht das zwischen zwei Kirchen, die verschiedenen Konfessionen / Denominationen angehören, sind der Austritt aus der alten und der Eintritt in die neue Kirche der Normalfall.
In Sachsen jedoch gibt es zwischen den meisten Kirchen eine Vereinbarung, die den direkten Übertritt von einer Konfession zur anderen ermöglicht. Diese Kirchenübertrittsvereinbarung der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Sachsen bringt das geschwisterliche Verhältnis der christlichen Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften in Sachsen zum Ausdruck. Die jeweils aufnehmende Kirche geht aktiv auf die bisherige Kirche der wechselwilligen Person zu und leitet den Kirchenübertritt ein. Eine genaue Anleitung und das entsprechende Formular für aufnehmende Gemeinde unseres Landesverbandes sind hier zum Download bereit.
Antonio Israel, ACK-Delegierter des Landesverbandes Sachsen (ACK=Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen)